Pauschalhonorar
Klassische Steuerberaterleistungen im Rahmen der Zulässigkeit von § 14 StBVV erhalten Sie bei uns zu monatlichen Pauschalpreisen wie z.B. laufende Buchhaltung, jährlich wiederkehrende Steuererklärungen und Ihren Jahresabschluss bzw. Gewinnermittlung. Durch diese Kostentransparenz wird unsere Zusammenarbeit von Beginn an auf eine angenehme Basis gestellt und bietet Ihnen ein Höchstmaß an Kalkulationssicherheit. Sollte sich der Arbeitsaufwand signifikant verändern, würden wir das Pauschalhonorar einvernehmlich anpassen. Eine Anpassung erfolgt aber immer nur einvernehmlich, denn bei uns kommt es für Sie zu keinen unliebsamen Überraschungen, das versprechen wir Ihnen. Wir arbeiten mit Ihnen auf Augenhöhe.
Ihre Vorteile:
- Kostentransparenz
- Kalkulationssicherheit
- vertrauensvolle Basis
- keine unliebsamen Überraschungen
- Klarheit für beide Seiten
- festes Beratungspaket