Beratungskanzlei Brusenbach | Unternehmensberatung | Ihr Steuerberater in Heinsberg und Düsseldorf
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Unternehmensberatung

Unser Schwerpunkt liegt in der ganzheitlichen Beratung von Unternehmen aller Größen und Rechtsformen. Betriebswirtschaftliche Prozesse optimieren wir gemeinsam mit unseren Mandanten und gestalten deren Steuerlast. Ohne einen interdisziplinären Ansatz lassen sich die komplexen Sachverhalte oft nicht bewältigen. Daneben beraten wir vermögende Privatleute.

Unsere langjährige Expertise sehen wir auch darin, Existenzgründer oder Existenzfestiger mit den richtigen Kontakten zu Finanzierern (z.B. Banken) zu versorgen und dafür die erforderlichen Businesspläne zu verfassen. Mit unserer „Lieblingsbank“ filmen wir auch zusammen für YouTube.

Eine betriebswirtschaftliche Beratung verstehen wir als Steuerberater als ein Muss, denn im Titel eines Steuerberaters steckt das Wort Beratung. Daher bieten wir Ihnen eine umfassende Unternehmens- & Steuerberatung an.

Für uns ist es eine Selbstverständlichkeit, dass wir unsere Mandanten zu allen Finanzierungs- und Bankgesprächen begleiten. Unsere Mandanten haben auch diverse Mobilnummern von uns, um Fragen sehr schnell mit uns abzuklären, wenn eine Frage unverzüglich zu beantworten ist.

Noch mehr erfahren

Nachfolgend haben wir eine Auflistung unseres Portfolios für Sie zusammengefasst:

Betriebswirtschaftliche Beratung

  • Klassische betriebswirtschaftliche Beratung bei der Analyse/Optimierung von Prozessen
  • Wir erstellen die Kostenrechnung über DATEV für Sie in Absprache mit Ihnen
  • Fördermittelberatung
  • Beratung im klassischen Marketing und Onlinemarketing
  • Wir beraten sehr stark Handwerksbetriebe
  • Beratung bei Übergabe von Handwerksbetrieben
  • Prüfung des Internen Kontrollsystems
  • Einführung von Baustellen-Controlling

Existenzgründungsberatung

  • Erstellung des Businessplans
  • Prüfung eines vorgelegten Unternehmenskonzeptes
  • Unterstützung bei der Erstellung von Business-Plänen
  • Beratung bei der Wahl der Rechtsform
  • Finanzierungsplanung inkl. Begleitung bei Bankgesprächen
  • Förderprogramme / Subventionsberatung
  • Tragfähigkeitsprüfungen

Wirtschaftsberatung

  • Private Finanzplanung
  • Altersvorsorgeplanung
  • Testamentsvollstreckung
  • Bewertung von Vermögenswerten in Scheidungsangelegenheiten und Mediation
  • Vermögensnachfolgeplanung:
  • Kauf oder Verkauf eines Unternehmens
  • Ein- und Austritt von Gesellschaftern in/aus einer Personengesellschaft/Kapitalgesellschaft
  • Scheidungs- und Trennungsangelegenheiten bei Geldfragen
  • Erbauseinandersetzungen und Schenkungen
  • Einbringung eines Betriebes in eine Gesellschaft

Due Diligence-Gutachten bei Unternehmenstransaktionen

Sie beabsichtigen ein Unternehmen zu kaufen oder eine Beteiligung zu erwerben?

Allgemein wird unter einer Due Diligence (kurz: DD) “die sorgfältige Untersuchung und Analyse des Zielunternehmens im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung einer Transaktion, um die für diese Transaktion wesentlichen Einflussfaktoren aufzuzeigen und zu analysieren verstanden”.

Im Regelfall wird eine DD im Auftrag des potenziellen Käufers bzw. Investors durchgeführt.

Ein DD-Gutachten soll Ihnen aufgrund der Art und Weise der Informationsbeschaffung und -aufbereitung eine Hilfestellung bei strategischen Entscheidungen im Rahmen von Investitionen oder Desinvestitionen in ein Zielobjekt bieten. Oft herrscht zwischen potentiellem Käufer bzw. Verkäufer ein strukturelles Informationsungleichgewicht, was es aufzulösen gilt.

Eine durchgeführte DD hat insbesondere für den Auftraggeber i.W. drei Ziele:

  • Informationsbeschaffung (Abbau eines Informationsdefizits)
  • Transparentmachung von Chancen und Risiken
  • Beweissicherung (Vorsorge im Falle von späteren Streitigkeiten)

Wir bieten Ihnen in einer gutachtlichen Stellungnahme i.W. folgende Arten von DDs an:

  • inancial DD
  • Tax DD
  • Legal DD

In einem DD-Gutachten, welches eine Financial, Tax und Legal DD enthält, analysieren und beurteilen wir für Sie z.B.:

  • die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Zielgesellschaft
  • Analysieren die Jahresabschlüsse
  • decken Bilanzrisiken auf
  • Plausibilisieren vorgelegte Planungsrechnungen
  • Prüfen Steuerbescheide und Steuerrückstellungen
  • Heben Möglichkeiten zur Steueroptimierung
  • stellen Steuerrisiken fest
  • bereiten rechtliche Rahmenbedingungen auf etc.

Bevor eine DD durchgeführt werden kann, wird zwischen den Beteiligten eine Vertraulichkeits- bzw. Geheimhaltungsvereinbarung sowie eine Nichtverwendungspflicht geschlossen. In einem nachgelagerten Informationsmemorandum wird einem potentiellen Erwerber aufgelistet, welche Informationen ihm zur Verfügung gestellten werden, die sein Gutachter auswerten darf. Da nach der Auswertung der zur Verfügung gestellten Informationen auch ein Scheitern der Verhandlung immer möglich ist, ist die Antwort auf die Frage, welche Informationen sind zwingend für eine Beurteilung in weitere Verhandlungen einzusteigen zur Verfügung zu stellen, eine äußerst sensible Angelegenheit. Daher wird vor Beginn einer DD auch ein sog. Letter of Intent (LoI) unterzeichnet, wo insbesondere Vertragsstrafen geregelt werden bei Verstößen gegen die vorgenannten Pflichten.

Bewertung von Vermögenswerten in Scheidungsangelegenheiten und Mediation:

Eine beabsichtigte Scheidung unter Ehegatten muss nicht zwangsläufig mit einem Besuch bei einem Rechtsanwalt beginnen, auch wenn dieser im späteren gerichtlichen Scheidungsverfahren zwingend vorgeschrieben ist. Oft geht es bei einer Trennung doch darum, die Finanzen im weitesten Sinne zu regeln oder einfach ausgedrückt, “es geht wie immer ums liebe Geld”! Daher sind wir scheidungswilligen Ehepaaren oder anderen Lebenspartnern mit finanziellen Abhängigkeiten behilflich, wenn es darum geht, einen für beide Seiten fairen finanziellen Ausgleich zu finden. Bei unserem Beratungs- und Mediationsansatz geht es in einem ersten Schritt zunächst darum, eine Basis für eine Gesprächsgrundlage zwischen den beteiligten Partnern zu schaffen. Wir sind lediglich als Mediator tätig und immer in der Funktion einer neutralen und unabhängigen Person. In diesen Gesprächen notieren wir die Wünsche unserer Mandanten und legen diese in Abstimmung mit den Mandanten einem Notar vor, der in einem zweiten Schritt für Zwecke einer beabsichtigten notariellen Beurkundung die rechtliche Prüfung bzw. deren juristische Umsetzung als unabhängiges Organ der Rechtspflege prüft. Mit dieser Vorgehensweise können Mandanten viel Zeit sparen, aber vor allem gibt es keinen gegenseitigen Briefwechsel mit Inhalten, die meist den Betroffenen sehr belasten können. Wir empfehlen unseren Mandanten, sich zunächst von allen rechtlichen Gesichtspunkten zu lösen, denn dieses wird der Notar später tun, und zu überlegen, welche Geldleistungen wirtschaftlich tragbar sind und welche nicht. Dabei sollte das Geben und das Nehmen im Gleichgewicht stehen und insbesondere eine nachhaltige Finanzierbarkeit des Verlangten. Vermögenswerte werden daher von uns neutral bewertet und die finanziellen Verhältnisse für beide transparent aufgearbeitet etc., denn diese Werte dienen einem Notar als Grundlage zur Regelung des Zugewinnausgleichs und Unterhaltszahlungen im Notarvertrag. Selbstverständlich regelt ein Notar in dieser Urkunde auch die Verteilung des Hausrats oder Regelungen zum Versorgungsausgleich. In der Notarurkunde findet sich im Falle, dass Unterhaltspflichten gegenüber Kindern bestehen, auch diesbezüglich eine Regelung. Eine Notarurkunde versehen mit einer Vollstreckungsklausel ist selbstverständlich ein Titel für einen Vollstreckungsauftrag, falls es sich ein Partner nach einer notariellen Vereinbarung mal anders überlegen sollte. Für das abschließende Scheidungsverfahren empfehlen wir, sich eines gemeinsamen Rechtsanwaltes aus Kostengründen zu bedienen, was im Regelfall möglich ist, da bei diesem letzten Verfahrensschritt bereits alle finanziellen Detaills notariell geregelt sind. Leider eignet sich dieses Mediationsverfahren nicht für alle Scheidungswilligen, denn oft kann auch ein Steuerberater oder ein Notar, die beide auf eine gütliche Konfliktlösung hinwirken, bei gekränkten Eitelkeiten oder Gefühlen mit diesem strategischen Ansatz nicht punkten. Da ist der übliche Weg, dass jeder für sich im Vorfeld einen Rechtsanwalt konsultiert, vorprogrammiert.

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